Allergien auf Lebensmittel
Die neue Lebensmittelinformationsverordnung
Ab dem 13. Dezember 2014 wird es Pflicht sein, auch bei loser Abgabe von Lebensmitteln die sogenannten 14 Hauptallergene zu kennzeichnen. Gesetzliche Grundlage dafür ist die Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EG) 1169/2011).
Haftungsrechtliche Konsequenzen der neuen Allergenkennzeichnung
Die neue Kennzeichnungspflicht hat haftungsrechtliche Konsequenzen für den Lebensmittelunternehmer. Ist ein Gericht fehlerhaft gekennzeichnet und enthält aufgrund z. B. aufgrund ungewollter Allergenkontamination bei der Zubereitung nicht gekennzeichnete Allergene, muss der Betreiber haften, wenn ein Gast eine Unverträglichkeitsreaktion erleidet.
Wir, die Firmen delphi und mikroLogos, unterstützen Sie gemeinsam!
Wir, die Firmen delphi und mikroLogos, haben unsere Kompetenzen in Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelhygiene, Lebensmittelmikrobiologie, Medizin, Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten vereint. Basierend auf unserem fundierten Fachwissen und unseren jahrelangen Erfahrungen in Beratung und Durchführung von Seminaren haben wir ein Konzept entwickelt, um Sie bei der Vorbereitung auf die Allergenkennzeichnung zu unterstützen: Neben der Beratung und Erstellung eines Allergenmanagementsystems bieten wir ihnen praxisorientierte Schulungen in Form von Seminare und Workshops zum Thema Allergene und Nahrungsmittelunverträglichkeiten an.
Unsere Schulungen:
- Allergenschulung für Mitarbeiter - (ASM)
- Workshop - Allergene und deren Kennzeichnung
- Einführung in das Allergenmanagement (AM)
- Impuls-Vortrag "Nicht gleich allergisch reagieren"
- In Planung: Allergene in Großbäckereien
Wir freuen uns auf Sie!
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Frau Dr. Elke Jaspers ist ausgebildete und zertifizierte Trainerin